Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NexCargo GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Transport-, Logistik- und damit zusammenhängende Dienstleistungen der NexCargo GmbH (nachfolgend „NexCargo“), unabhängig davon, ob diese national oder international erbracht werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, NexCargo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald NexCargo einen Transportauftrag schriftlich, elektronisch oder durch tatsächliche Aufnahme der Transportleistung annimmt.

Angebote von NexCargo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen sowie geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

3. Leistungsumfang

NexCargo erbringt Transportleistungen entsprechend den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Spezifikationen (z. B. Abhol- und Zustellort, Zeitfenster, Fahrzeugart, Sendungsdaten).

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet NexCargo keinen Fixtermin, sondern eine Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums unter Berücksichtigung der Verkehrs-, Witterungs- und Betriebsbedingungen.

NexCargo ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere:

  • Art, Inhalt, Gewicht, Maße und Wert der Sendung
  • Hinweise auf besondere Eigenschaften (z. B. zerbrechlich, temperaturgeführt, Gefahrgut)
  • korrekte Abhol- und Zustelladressen sowie Ansprechpartner

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware ordnungsgemäß, transportsicher und gesetzeskonform verpackt ist. Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung gehen nicht zu Lasten von NexCargo.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist NexCargo berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahn- und Bearbeitungskosten zu berechnen.

NexCargo ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder zukünftige Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen.

6. Haftung

Die Haftung von NexCargo richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

NexCargo haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • unzureichende Verpackung
  • unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers
  • höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse

7. Transportversicherung

NexCargo verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Verkehrshaftungsversicherung.

Die gesetzliche Haftung orientiert sich am Gewicht der Sendung und deckt nicht zwingend den tatsächlichen Warenwert ab. Auf Wunsch des Auftraggebers kann gegen gesonderte Vergütung eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden. Diese muss vor Transportbeginn vereinbart werden.

8. Stornierung und Rücktritt

Einzelaufträge können bis zum Beginn der Transportleistung kostenfrei storniert werden.

Erfolgt die Stornierung nach Disposition oder Fahrzeugbereitstellung, ist NexCargo berechtigt, entstandene Kosten sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

9. Leistungsstörungen und höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Verkehrssperren) befreien NexCargo für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

11. Datenschutz

NexCargo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von NexCargo.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der NexCargo GmbH.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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